Mackenroth-Theorem — Als Mackenroth These oder Mackenroth Theorem wird die von Gerhard Mackenroth 1952 formulierte Aussage bezeichnet, dass die Sozialausgaben einer Volkswirtschaft immer aus dem laufenden Volkseinkommen erbracht werden müssen: „Nun gilt der einfache… … Deutsch Wikipedia
Mackenroth-These — Als Mackenroth These oder Mackenroth Theorem wird die von Gerhard Mackenroth 1952 formulierte Aussage bezeichnet, dass die Sozialausgaben einer Volkswirtschaft immer aus dem laufenden Volkseinkommen erbracht werden müssen: „Nun gilt der einfache… … Deutsch Wikipedia
Mackenrothsches Theorem — Als Mackenroth These oder Mackenroth Theorem wird die von Gerhard Mackenroth 1952 formulierte Aussage bezeichnet, dass die Sozialausgaben einer Volkswirtschaft immer aus dem laufenden Volkseinkommen erbracht werden müssen: „Nun gilt der einfache… … Deutsch Wikipedia
Kostenartenrechnung — Die Kostenartenrechnung ist die erste von drei Stufen der Kosten und Leistungsrechnung. Im Rahmen der Kostenartenrechnung müssen die Kosten von Aufwendungen und Leistungen von Erträgen abgegrenzt und die angefallenen Kosten sowie Leistungen einer … Deutsch Wikipedia
Kostenerfassung — Die Kostenartenrechnung ist die erste von drei Stufen der Kosten und Leistungsrechnung. Im Rahmen der Kostenartenrechnung müssen die Kosten von Aufwendungen und Erträge von Leistungen abgegrenzt und die angefallenen Kosten sowie Leistungen einer… … Deutsch Wikipedia
Sozialkosten — (Sozialaufwand) sind ein Teil der Arbeitskosten. Sie stellen alle Kosten dar, die in einem Unternehmen aus sozialen Gründen entstehen, wie Arbeitgeberanteile an den gesetzlichen Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung,… … Deutsch Wikipedia
Generationenvertrag — 1. Begriff: Fiktiver „Solidar Vertrag zwischen jeweils zwei Generationen“ (W. Schreiber) als theoretisch institutionelle Grundlage einer im ⇡ Umlageverfahren finanzierten ⇡ dynamischen Rente. Ziel ist die Einführung von Zurechnungsregeln für die… … Lexikon der Economics
Sozialkosten — soziale Aufwendungen, soziale Leistungen, Soziallasten; Teil der im betrieblichen Rechnungswesen zu erfassenden ⇡ Arbeitskosten (⇡ Personalnebenkosten). 1. Gesetzliche S.: Durch Gesetz, Verordnung oder Tarifordnung veranlasste Aufwendungen, v.a.… … Lexikon der Economics